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   BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13   

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https://dejure.org/2014,29369
BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,29369)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,29369)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,29369)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 707 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO
    Revision im Patentverletzungsstreit: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach Nichtigerklärung des Klagepatents

  • IWW

    § 719 Abs. 1 ZPO, § ... 707 Abs. 1 ZPO, § 148 ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 139 ff. PatG, §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, § 719 Abs. 2 ZPO, § 719 Abs. 1, § 708 Nr. 10, § 717 Abs. 3 ZPO, §§ 709, 717 Abs. 2 ZPO, 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rewis.io

    Revision im Patentverletzungsstreit: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach Nichtigerklärung des Klagepatents

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit den Grundrechten folgende und damit verfassungsrechtlich verbürgte Justizgewährungsanspruch (s. nur BVerfGE 88, 118, 123) gebietet, dem Verletzungsbeklagten wirkungsvollen Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen, wenn er sich gegen den Angriff aus dem Klagepatent mit einem Gegenangriff gegen den Rechtsbestand dieses Patents zur Wehr setzen will.
  • BGH, 08.07.2014 - X ZR 61/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Drohender

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juli 2014 (X ZR 61/13, juris - nicht zu ersetzender Nachteil) zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Dem entspricht auch die obergerichtliche Einstellungspraxis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 2 U 90/06, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese).
  • BPatG, 07.05.2014 - 6 Ni 12/14
    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 68/13
    Unterdessen hat das Bundespatentgericht auf die während des landgerichtlichen Verfahrens erhobene Nichtigkeitsklage der M.             GmbH mit Urteil vom 7. Mai 2014 (6 Ni 12/14) das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
  • LG München I, 23.10.2020 - 21 O 11384/19

    Verzögerte Lizenzverhandlung des Endproduktherstellers in der Automobilbranche

    Daher kommt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Aussetzung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Vernichtung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH, BeckRS 2014, 18858, Rn. 4; Cepl in: Cepl/Voß, a.a.O., Rn. 107 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 22.05.2015 - 315 O 110/13

    Ansprüche eines Automobilzulieferunternehmens wegen behaupteter Verletzung eines

    aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2014 zum Aktenzeichen X ZR 68/13 nicht zu entnehmen, dass der Bundesgerichtshof nunmehr von seiner bisherigen Rechtsprechung und dem Erfordernis einer hohen Wahrscheinlichkeit abweicht und einen geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit ausreichen lässt.
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